KARIN ROTH zur sache:
Wir unterstützen das internationale Rettungspaket für Griechenland.
Damit es aber nachhaltig wirken, Europa und seine gemeinsame Währung dauerhaft stärken kann, damit vor allem ein Überspringen der griechischen Krise auf weitere Länder der Eurozone wirksam verhindert wird, muss das Rettungspaket um weitere Schritte ergänzt werden. Vorrangig muss sichergestellt sein, dass der Finanzsektor an den Kosten beteiligt wird und dass Spekulationen eingedämmt werden.
Deshalb sind unsere wichtigsten Forderungen:
Bundespolitik
• Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, um künftig die Beteiligung des Finanzsektors an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und an den Folgekosten der Krise sicherzustellen. Außerdem geht von einer solchen Steuer – wie auch der IWF sagt – eine dämpfende Wirkung besonders auf kurzfristige Börsengeschäfte aus.
• Die Risiko-Beteiligung von Banken und Investoren, die Staatsanleihen Griechenlands halten. Hohe Zinssätze spiegeln das Risiko eines Ausfalls. Da aber durch das öffentliche Rettungspaket das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit Griechenlands abgesichert ist, müssen folgerichtig auch Abschläge bei den Zinsen folgen. Unter Führung der EZB sind mit Banken und Investoren entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.
• Die Regulierung von Rating-Agenturen weiter verbessern. Direkte finanzielle Verflechtungen zwischen Rating-Agenturen und Finanzinvestoren, die von einem Rating profitieren, müssen verringert werden.Wir wollen außerdemdie Gründung einer europäischen Rating-Agentur.
• Spekulative Geschäfte mit Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps) auf Staatsanleihen verbieten. Rechtlich durchsetzbare Kreditausfallversicherungen soll nur noch abschließen dürfen, wer tatsächlich Eigentümer der jeweiligen Kreditforderung ist.
• Leerverkäufe sind zu verbieten. Finanzmarktakteure können und müssen künftig andere, deutlich weniger spekulative Instrumente mit gleicher ökonomischer Zielsetzung in Anspruch nehmen.
• Der Anleger- und Verbraucherschutz in Europa ist zu verbessern. Der so genannte „graue Kapitalmarkt“ ist zu regulieren und zu beaufsichtigen. Künftig dürfen kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt ohne Regulierung, Aufsicht und Haftung bleiben.





