SPD Wernau

Wegeplanung für Menschen mit Behinderung bei größeren Bauvorhaben

Veröffentlicht am 19.01.2024 in Gemeinderatsfraktion

Der öffentliche Raum ist Eigentum der Bürgerinnen und Bürger. Die Infrastruktur sichert den freien und ungehinderten Zugang der Bevölkerung zu allen Gebäuden, wie privaten Wohnräumen, Behörden und Geschäften. Werden durch private Baumaßnahmen diese Zugänge im öffentlichen Eigentum mit Barrieren versehen, dann müssen die verantwortlichen Bauträger dafür sorgen, dass die jeweiligen Zielorte trotzdem ohne unzumutbare Gefahren oder Erschwernisse erreicht werden können. Dies gilt insbesondere für die Menschen mit Behinderung.

Dass dies in der Vergangenheit nicht der Fall war, haben die verschiedenen, über mehrere Monate dauernden Baumaßnahmen in der Kirchheimer Str. gezeigt.  Die Stadt muss Mindestvoraussetzungen, denen ein entsprechender Wegeplan zu genügen hat, definieren und die einzelnen Schritte seiner Umsetzung kontrollieren.
Deshalb haben wie den Antrag gestellt, dass bei Bauvorhaben, die eine Dauer von zwei Wochen überschreiten, die Bauträger einen von der Stadt zu genehmigenden Wegeplan für Menschen mit Behinderung zu erstellen und umzusetzen haben. Dies soll sich auf alle Bauvorhaben beziehen, die einen ungehinderten Durchgang für Fußgänger mit und ohne Mobilitätshilfen wie Rollstühle und Rollatoren verhindern.