SPD Wernau

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Veröffentlicht am 15.02.2023 in Gemeinderatsfraktion

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse bei allen Entscheidungen ist gesetzlich verankert. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert und die wesentlichen Bestandteile auch in nationales Recht umgesetzt. Danach sind Kommunen verpflichtet, bei allen Entscheidungen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen und diese weitgehend bei Entscheidungen einzubinden. Damit das, was beschlossen wurde, auch gelebt wird, wurden Anreizsysteme entwickelt, die die Umsetzung unterstützen sollen. Wir beantragen daher, dass Wernau an diesem bundesweiten Programm teilnimmt und die damit verbundene offizielle Auszeichnung als „Kinderfreundliche Kommune" anstrebt.