Seit über zehn Jahren kommt immer wieder ein Projekt auf, das man hätte nach den geltenden Vorschriften in Baden-Württemberg schon vor sieben Jahren abschließen müssen: Ein neues Altenpflegeheim. Die Heimmindestbauverordnung des Landes, schon seit 2009 in Kraft getreten, sollte von den Trägern nach einer zehnjährigen Übergangsfrist umgesetzt werden. Aber, unser Träger in Wernau, die Kepplerstiftung, hält es nach dem Motto: „Die werden uns schon die pflegebedürftigen Menschen nicht auf die Kirchheimer Straße karren.“ Und so haben wir eben ein Heim St. Lukas, in dem die pflegebedürftigen Menschen weiterhin zum größten Teil in Zweibettzimmern untergebracht sind, obwohl die neue Verordnung nur noch Einzelzimmer vorsieht. Die Intimsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner ist so nicht gewährt.
Wenn der Gemeinderat die Kepplerstiftung zum Stand der Dinge befragt, kommen dann immer wieder Konzepte auf, die die bisherigen Planungen und Überlegungen über den Haufen werfen. Plötzlich soll ein ins Auge gefasster Neubau nicht mehr über 90, sondern nur noch über 60 vollstationäre Plätze verfügen. Und das, obwohl die Prognose des Landkreises von einem Bedarf in Wernau im Jahr 2030 von 102 Plätzen ausgeht. Zunehmend muss der Bedarf der Stadt Wernau auch gegenwärtig schon von den angrenzenden Kommunen Plochingen, Köngen, Hochdorf und Reichenbach abgedeckt werden. Dort hat man sich an den Planzahlen des Kreises orientiert und auch die Heimmindestbauverordnung umgesetzt. Legt man den Stand der Planung der Kepplerstiftung in Wernau zugrunde, dann wird auch zukünftig und vermehrt unser Bedarf von den Nachbargemeinden mit abgedeckt werden müssen.
Wir, so wird dem Rat vonseiten der Stadtverwaltung immer wieder versichert, seien bei der Kepplerstiftung in besten Händen. Bleibt abzuwarten, wie lange der Gemeinderat in seiner Mehrheit diese Einschätzung noch zu teilen vermag.

