SPD Wernau

Ganztag ist nicht gleich Ganztag

Veröffentlicht am 30.10.2026 in Gemeinderatsfraktion

Ganztagsangebote: Begriffe und Unterschiede
Ganztagsschule oder Betreuung?

Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule umzusetzen, stehen der Stadt zwei Wege offen.
Sie kann eine Ganztagsschule anbieten oder die geforderten Betreuungszeiten durch zusätzliche Kernzeit- oder Schulkindbetreuung abdecken.

Ganztagsschule
Für Ganztagsschulen gelten Standards: Sie bieten mehr als Betreuung. Unterricht, Übungsphasen, Förder- und Bildungszeiten wechseln sich mit Aktivpausen und kreativen Angeboten ab. Diese rhythmisierte Tagesstruktur umfasst auch eine Lernzeit, in der die Kinder Unterstützung bei den Hausaufgaben und beim Lernen erhalten.
Wie die Kernzeitbetreuung gestaltet wird, entscheidet jede Kommune selbst. Die derzeitige außerschulische Betreuung der Stadt ist ein Betreuungsangebot ohne Bildungsauftrag. Ihr Umfang und ihre Ausgestaltung sind daher von den Standards einer Ganztagsschule zu unterscheiden. Eltern sollten sich vorab informieren, welche Angebote vorgesehen sind.

Gebundene Ganztagsschule oder Wahlform?
An gebundenen Ganztagsschulen nehmen alle Kinder am Ganztagsangebot teil. Bei der Wahlform entscheiden die Eltern freiwillig über die Teilnahme. Nach der Anmeldung ist sie jedoch verbindlich – in der Regel für ein Jahr.

Ganztagsschule: kostenloses Angebot. Kernzeit: gebührenpflichtige Betreuung.
Bildungsgerechtigkeit ist ein zentraler Gedanke der Ganztagsschule. Damit möglichst viele Kinder Zugang haben, ist das Angebot kostenlos; ausgenommen ist das Mittagessen. Jede Schülerin und jeder Schüler soll eine Ganztagsschule besuchen können. Ein fester zeitlicher Rahmen soll Verlässlichkeit und Qualität sichern. Der Schultag wird pädagogisch so gestaltet, dass das Lernen dem Alter und den Bedürfnissen der Kinder entspricht. 

Für die Kernzeitbetreuung erhebt die Stadt Gebühren. In Wernau wird die Kernzeitbetreuung an den Grundschulen in verschiedenen Zeitblöcken angeboten: von 7:00 bis 8:30 Uhr sowie von 11:15 bis 17:00 Uhr.

Aber auch beim Besuch einer Ganztagsschule können zusätzliche Betreuungskosten entstehen, wenn deren Zeiten nicht ausreichen. Ein Ganztagsangebot an beispielsweise drei Tagen von 8 bis 15 Uhr deckt nicht den Bedarf aller Familien. Wer darüber hinaus Betreuung benötigt, muss mit Gebühren für das ergänzende Angebot rechnen. In Wernau hat die Schlossgartenschule ein Konzept entwickelt und dazu Eltern befragt.
Wir hätten uns eine gebundene Ganztagsschule mit ihren pädagogischen Vorteilen gewünscht. Starten wird voraussichtlich eine offene oder teilweise gebundene Form: Betreuung an drei Tagen pro Woche und möglichst große Flexibilität.