Die grün-schwarze Landesregierung hat 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen, das ab dem 1. Januar 2025 gilt. Dieses Modell ist aus unserer Sicht ungerecht, da es nur die Grundstücksfläche sowie den Wert des Grundstücks in die Berechnung einbezieht und den Wert der Immobilie außen vor lässt. Wir stehen hinter dem wertabhängigen Modell des Bundes, das Wert und Alter des Gebäudes bei der Berechnung berücksichtigt.
Ob auf gleich großen Grundstücken eine Villa oder ein Zweifamilienhaus steht, sollte eine Rolle spielen. Mit dem ausschließlich an der Grundstücksfläche orientierten Modell der Landesregierung drohen Mietern und Eigentümern ungerechtfertigte Mehrbelastungen, die bis zur Verdoppelung der Steuerlast führen können.

