SPD Wernau

Neuberechnung der Grundsteuer

Veröffentlicht am 24.10.2024 in Gemeinderatsfraktion

Die grün-schwarze Landesregierung hat 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen, das ab dem 1. Januar 2025 gilt. Dieses Modell ist aus unserer Sicht ungerecht, da es nur die Grundstücksfläche sowie den Wert des Grundstücks in die Berechnung einbezieht und den Wert der Immobilie außen vor lässt. Wir stehen hinter dem wertabhängigen Modell des Bundes, das Wert und Alter des Gebäudes bei der Berechnung berücksichtigt.
Ob auf gleich großen Grundstücken eine Villa oder ein Zweifamilienhaus steht, sollte eine Rolle spielen. Mit dem ausschließlich an der Grundstücksfläche orientierten Modell der Landesregierung drohen Mietern und Eigentümern ungerechtfertigte Mehrbelastungen, die bis zur Verdoppelung der Steuerlast führen können.

Die ausschließliche Berücksichtigung der Fläche führt dazu, dass Gewerbeflächen aufgrund des viel geringeren Bodenrichtwerts und der Nicht-Berücksichtigung der Nutzfläche gegenüber der Wohnbebauung mit einer viel niedrigeren Grundsteuer bevorteilt werden. Dies führt zu einer großen Mehrbelastung für viele Bürger.
Im Gemeinderat haben wir den neuen Hebesatz für die Grundsteuer beschlossen, der zu einem aufkommensneutralen Steueraufkommen führt. Leider haben wir auf kommunaler Ebene keinen Handlungsspielraum, um an der grundsätzlichen Regelung etwas ändern zu können.