SPD Wernau

Notwendige Anschaffungen bei unserer Feuerwehr

Veröffentlicht am 25.09.2012 in Fraktion

Nach § 3 des Baden-Württembergischen Feuerwehrgesetzes hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Darauf basiert, dass wir eine eigene Feuerwehr haben müssen, die lt. Gesetz weitere Bedingungen bezüglich der sehr differenzierten Einsätze erfüllen muss.

Bereits 2008 wurde der Gemeinderat in einer Klausur ausführlich über die veränderten Einsätze der Feuerwehr und der damit verbundenen notwendigen technischen Ausrüstung informiert. Als erster Schritt wurde das Feuerwehrgebäude den neuen Anforderungen angepasst. Nun steht an, ein 35 Jahre altes Löschfahrzeug zu ersetzen und mit einem flexiblen Rüstwagen zu ergänzen.
Die Kosten dafür sind hoch, welche die Stadt aufzubringen hat. Die Verantwortlichen unserer Feuerwehr haben zusammen mit der Verwaltung vorbildlich um eine optimale Lösung bezüglich Finanzen in Beziehung zur Technik gerungen, um die geforderten Aufgaben zu erfüllen. Bei entsprechenden Einsätzen wird die Technik durch umliegende Kommunen ergänzt.
Wir von der SPD-Fraktion stehen hinter dem uns vorgestellten Konzept und sind dankbar, dass sich Menschen freiwillig in Gefahr begeben und viel Freizeit opfern um andere zu retten.