SPD Wernau

Parken in Wernau wird teurer

Veröffentlicht am 20.04.2026 in Gemeinderatsfraktion

Hintergründe und Auswirkungen der geplanten Gebührenerhöhungen
Die geplante Erhöhung der Parkgebühren um rund 20 Prozent ist für viele nachvollziehbar – die Streichung des günstigen Kurzparktarifs und der Wegfall der Wellness-Vergünstigung sind es nicht. Wer nur kurz zur Post oder zum Einkauf ins Quadrium will, zahlt künftig deutlich mehr. Gleichzeitig droht der Wellnessbereich an Attraktivität zu verlieren, obwohl diese Diskussion bereits wiederholt im Ausschuss geführt wurde.
 
Haushaltskonsolidierung: Ausgaben senken reicht nicht
Wernau muss seinen Haushalt konsolidieren – daran führt kein Weg vorbei. Dafür reicht es aber nicht, nur Ausgaben zu kürzen. Es braucht auch zusätzliche Einnahmen, die fair und nachvollziehbar begründet sind. Genau daran hapert es aus unserer Sicht bei dem von WBL/Junge Bürger eingebrachten Änderungsantrag rund ums Parken.
 

Anhebung der Parkentgelte um 20 Prozent
Die Verwaltung schlägt vor, die Parkgebühren um etwa 20 Prozent anzuheben. Die letzte größere Anpassung liegt fast 10 Jahre zurück; seither sind die Kosten und Preise deutlich gestiegen. Grundsätzlich ist es richtig, das Defizit bei Parkhaus und Tiefgarage möglichst zu reduzieren.
 
Änderungen beim Kurzparktarif
Auf Wunsch der WBL soll der Kurzparktarif von 0,50 € für 25 Minuten, wie er von der Verwaltung vorgeschlagen wurde, nicht in Kraft treten. Gerade am Parkhaus Stadtplatz sind viele Erledigungen kurz: Post, Apotheke, ein schneller Einkauf beim Bäcker oder Metzger. Künftig, so wurde es mehrheitlich vom Gemeinderat entschieden, muss dafür eine Mindestgebühr von 1,00€  pro 50 Minuten entrichtet werden. Das ist eine spürbare Verteuerung für kurze Besuche und sendet aus unserer Sicht das falsche Signal für die Innenstadt. Die Gründe für diese Änderung sind für uns nicht nachvollziehbar und sorgen für Unverständnis.
 
Vergünstigungen für Wellnessbesucher fallen weg
Ebenfalls falsch ist aus unserer Sicht der Wegfall der bisherigen Vergünstigung für Besucher*innen der Wellnesslandschaft im Quadrium: Bislang wurden 50 Prozent der Parkgebühren auf den Eintritt angerechnet, diese Regelung entfällt künftig auf Antrag der JB/WBL. Diese Entscheidung stößt bei uns auf Unverständnis, da Besucher*innen der Wellnesslandschaft durch ihren Eintritt das defizitäre Hallenbad subventionieren. Es wurde schon oft darüber gesprochen, welchen Einfluss höhere Parkgebühren auf die Attraktivität der Wellnesslandschaft haben könnten und ob sie möglicherweise dazu führen, dass Besucher*innen auf andere Bäder in der Region ausweichen. Eine sachliche, auf Zahlen basierende, Diskussion ist bei dem Thema Wellnesslandschaft aber leider nach wie vor nicht möglich.