SPD Wernau

Ganztagesbetreuung in der Schule

Veröffentlicht am 21.11.2024 in Gemeinderatsfraktion

Es ist ein Riesenerfolg für Kinder und Familien, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter jetzt umgesetzt werden kann. Mit dem Rechtsanspruch sorgen wir für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Für Kinder, deren Eltern wenig Hilfestellung bei Schulaufgaben geben können, ist Ganztagsbetreuung eine wichtige Unterstützung. Gleichzeitig ist die Ganztagsbetreuung von Kindern in Schulen ein Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir unterstützen damit Eltern, die vor großen Herausforderungen stehen, wenn ihre Kinder von der Kita in die Schule wechseln. Mit verlässlicher Ganztagsbetreuung ermöglichen wir vor allem Frauen berufstätig zu bleiben, sichern ihre Karrieren und Einkommen und erhöhen in der Folge ihre Rentenansprüche. Zudem sichern wir damit den immensen Fachkräftebedarf.
Nach Umfragen wünschen sich etwa 75 Prozent der Eltern ein solches Angebot. Deshalb haben sich jetzt Bund und Ländern auf einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 verständigt.
Dieser Rechtsanspruch wird ab dem 1. August 2026 in Kraft treten. Die Umsetzung in den Kommunen muss also jetzt beginnen. Dafür beteiligt sich der Bund an den Investitionskosten und den Betriebskosten von Ganztagsschulen mit bis zu 3,5 Milliarden Euro, mit einer Förderquote von 70 Prozent. Diese Investitionshilfen können künftig für Neubau, Umbau, Erweiterung, Ausstattung sowie Sanierung der Infrastruktur verwendet werden. Sie sind damit nicht zwingend auf die Schaffung zusätzlicher Plätze beschränkt.

Petra Binz, Horst Nannt, Prof. Dr. Arnold Pracht