SPD Wernau

Neue Verwaltungsgebühren ab 1. Juli 2026

Veröffentlicht am 12.06.2026 in Gemeinderatsfraktion

Die Stadt Wernau passt ihre Verwaltungsgebühren an. Anlass dafür sind geänderte gesetzliche Vorgaben, neue Abläufe in der Verwaltung und gestiegene Kosten. Ziel ist es, die Gebühren klarer, nachvollziehbarer und fairer zu gestalten.

Warum werden die Gebühren geändert?
Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahr 2007. Seitdem hat sich vieles verändert. Deshalb wurden die Gebühren jetzt vollständig überprüft und neu berechnet. Künftig sollen sie sich stärker daran orientieren, wie viel Aufwand eine Leistung tatsächlich verursacht.

Was sind Verwaltungsgebühren?
Verwaltungsgebühren fallen an, wenn die Stadt eine bestimmte Leistung für Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen erbringt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Genehmigungen 
  • Bescheinigungen 
  • Beglaubigungen 
  • Auskünfte 
  • Akteneinsichten 

Gebühren entstehen also nur dann, wenn eine konkrete Leistung individuell in Anspruch genommen wird.

Wie werden die Gebühren berechnet?
Die Gebühren richten sich vor allem nach dem Aufwand, der bei der Bearbeitung entsteht – zum Beispiel durch Personal- und Sachkosten. Gleichzeitig wird berücksichtigt, wie wichtig die Leistung für die antragstellende Person ist.
In einigen Bereichen verzichtet die Stadt bewusst auf eine vollständige Kostendeckung. So können Gebühren auch dann moderat bleiben, wenn der tatsächliche Aufwand höher ist.

Was ändert sich konkret?
Mit der neuen Satzung werden:

  • Leistungen und Gebühren klarer beschrieben 
  • Gebühren stärker am tatsächlichen Aufwand ausgerichtet 
  • teilweise feste Beträge durch zeitabhängige Gebühren ersetzt 
  • neue Leistungen ins Gebührenverzeichnis aufgenommen 
  • Regelungen insgesamt verständlicher gemacht 

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?
Für viele Anliegen bleibt das Verfahren wie bisher. Je nach Leistung können sich die Gebühren aber ändern – sie können steigen, sinken oder künftig genauer nach Aufwand berechnet werden.
Weitere Informationen zu alle einzelnen Gebühren sind im Gebührenverzeichnis zur Satzung aufgeführt. Dort ist auch geregelt, in welchen Fällen bewusst geringere Gebühren vorgesehen sind.
 
Unsere Einschätzung
Die Überarbeitung der Gebührensatzung ist aus unserer Sicht sinnvoll und notwendig. Positiv sehen wir vor allem die klareren Beschreibungen, die stärkere Orientierung am tatsächlichen Verwaltungsaufwand und der Ersatz vieler Pauschalen durch zeitabhängige Gebühren. Dadurch werden die Regelungen verständlicher und die Gebühren gerechter und nachvollziehbar,