Wilde Müllablagerung an Altglascontainern

Veröffentlicht am 06.04.2022 in Aktuelles

Wilder Müll ist kein Kavaliersdelikt! Wilder Müll belastet unsere Umwelt, unsere Gesundheit, es entstehen Kosten für die Beseitigung und ärgert zu Recht uns alle. Wer Müll illegal entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - sogar eine Straftat nach § 326 StGB.

Für die Mehrheit der Bevölkerung ist dieses Verhalten völlig unverständlich.  Erst Recht vor dem Hintergrund, dass wir in Deutschland eine geordnete Müllentsorgung haben. Für jegliche Art von Müll gibt es reguläre Entsorgungsmöglichkeiten die zum Teil sogar kostenlos sind.

Wilde Müllablagerungen sind ein gesellschaftliches Problem, nicht nur in Wernau, sondern ist inzwischen in allen Kommunen und Städten zu beobachten. Bequemlichkeit, Rücksichtslosigkeit und keine Angst vor Konsequenzen sind die Ursachen. Bei den Altglascontainern fällt das besonders ins Auge; Plätze mitten in Wohngebieten an denen man zwangsläufig vorbeiläuft. Besonders ärgerlich wird es wenn der Müllberg vor unserem Naturkindergarten wächst.

Die Forderung Abhilfe zu schaffen ist legitim. Ebenso aber auch die Fragen welche Maßnahme ist angemessen oder wer ist zuständig.

Verantwortlich für den Containerplatz ist der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) nicht die Stadt. Nach unserer Auffassung ist es die Pflicht des AWB grundsätzliche Lösung für alle Standorte im Kreis zu suchen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Von einem ersten Ansatz wurde auch schon in der Presse berichtet. Es wurde eine Person eingestellt, die 1 – 3mal in der Woche die Plätze abfährt und wo nötig reinigt. Darüber hinaus sollen Hinweise aus der Bevölkerung aufgenommen und den Meldungen nachgegangen werden. Insofern bleibt jetzt zu kontrollieren ob die Lösung des AWB erfolgreich ist und die Plätze sauber bleiben.

Den Versuch mittels Videoüberwachung die Gelände vor illegalen Müllablagerungen zu schützen bzw. mögliche Verstöße nachzuverfolgen und die Täter zu identifizieren, sehen wir eher kritisch.

Wer Videoüberwachung unter welchen Bedingungen einsetzen darf unterliegt strengen Regeln und die Zulässigkeit für die Sammelstellen in Wernau muss noch überprüft werden. Zulässig ist die Maßnahme, wenn sie das Überwachungsziel tatsächlich erreicht und dafür kein anderes, gleich wirksames Mittel zur Verfügung steht, das die Persönlichkeitsrechte weniger beeinträchtigt.

Die laufenden Kosten für die Auswertung der Aufzeichnungen trägt die Stadt und wie die Identifizierung der Personen ohne Gesichtserkennung erfolgen soll ist uns völlig unklar. Mehr Kameras = weniger Vergehen?  Auch das bleibt abzuwarten.

Als kleine unkomplizierte, zusätzliche Maßnahme für sofort, sollten an jedem Standort schon mal Schilder aufstellen, die mit Bild und Text unmissverständlich darauf hinweisen, dass hier Müllablagerung verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird. Wir haben das beim AWB angeregt.

 

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