SPD Wernau

Keine Duldung von Kinderarbeit zu unseren Gunsten

Veröffentlicht am 30.05.2021 in Gemeinderatsfraktion

Das im Februar 2021 vom Landtag geänderte Bestattungsgesetz, ermöglicht jetzt, in der Friedhofsatzung zu regeln, dass nur noch Grabsteine zulässig sind, die ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind.
Zwar gibt es keine gesetzlichen Regelung zum verpflichtenden Erlass von Friedhofsordnungen, die festlegen, dass künftig nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich ohne Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt sind.
Trotzdem haben wir die Möglichkeit eine entsprechende verbindliche Regelung in der Friedhofssatzung jetzt für uns festzuschreiben.
Den Antrag, die Friedhofsatzung für Wernau in diesem Sinne zu ändern haben wir als SPD-Fraktion im Gemeinderat gestellt und freuen uns, dass er so einstimmig angenommen wurde.
Bei Grabsteinen aus der EU, ist klar, dass die ohne Kinderarbeit hergestellt werden. Bei importierten Steinen besteht mit dem von der Bundesregierung veranlassten Internetportal  https://www.siegelklarheit.de/ inzwischen eine anerkannte Plattform zur transparenten Evaluation und Publikation, durch Gütesiegel für verschiedene Produktgruppen.