SPD Wernau

Kernzeitbetreuung - Ganztagesschule

Veröffentlicht am 05.06.2022 in Fraktion

Die neue Benutzungsordnung zur außerschulischen Kinderbetreuung ist das Ergebnis langjährig gesammelter Erfahrungen. Das Angebot ist jetzt komprimiert und bedarfsgerechter strukturiert. Die außerschulische Kinderbetreuung ergänzt die von der Landesregierung vorgegebene verlässliche Grundschule. Sie unterstützt Eltern, wenn Ihr Kind über die reine Unterrichtszeit hinaus betreut werden soll. Organisiert wird das vom Schulträger, also von der Stadt. Sie ist verantwortlich für Personal und die Ausgestaltung des Angebots. So können die Kinder am Vormittag von 7 bis 13 Uhr, also bis zu sechs Stunden betreut werden und das in der Regel in den Räumen der Schule. Die Elternbeiträge setzt der Träger fest und die richten sich nach dem in Anspruch genommenem Betreuungsblock. Anders als für die Kitas, gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Betreuungsangebote über den Vormittag hinaus sind keine Pflichtaufgabe des Schulträgers, sondern stehen auf der Liste der „Freiwilligkeitsleistungen“ der Stadt und belasten den Haushalt trotz der Elterngebühren mit ca.700.000€ im Jahr.

Die Ausstattung der Räume wurde optimiert und der Betreuungsschlüssel am Nachmittag von bisher 1:15 auf 1:10 deutlich verbessert. Das bedeutet in der Folge, höhere Personalkosten. In Anlehnung an die, in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Gebühren in den Kindergärten, halten wir die Beteiligung der Eltern an den Mehrkosten für gerecht und angemessen.

Die von unserer Fraktion, aus Überzeugung abgelehnten kontinuierlichen Erhöhungen der Kindergartengebühren, sehen wir anders begründet. Kindergärten sind Bildungseinrichtungen und Pflichtaufgaben, die grundsätzlich, wie die Schulen auch, gebührenfrei und aus den Landesmitteln finanziert werden sollten. Die heute, von der Stadt angebotene außerschulische Betreuung, kann einer Bildungsaufgabe nicht gerecht werden und ist auch nicht als solche gedacht. Dazu bedürfte es eines pädagogischen Konzeptes und entsprechender fachlicher Qualifikationen der MitarbeiterInnen. Ein solches Konzept bietet die gebundene Ganztagesschule, für die wir schon vor Jahren einen entsprechenden Antrag eingebracht haben und auf dessen Umsetzung wir weiter drängen.

Der Schwerpunkt des Betreuungsbedarfs bis 15 Uhr, deckt sich weitgehend mit den Schulzeiten einer gebundenen Ganztagesschule. Das unterstützt und bestätigt unsere Forderung nach einer Ganztagesschule. Jede Schülerin und jeder Schüler soll die Möglichkeit haben, eine Ganztagsschule zu besuchen. Diese Schulart bietet durch den festen zeitlichen Rahmen Verlässlichkeit und Qualität. Das Lernen wird über den gesamten Tag bedürfnis- und altersgerecht unter pädagogischen Aspekten sinnvoll strukturiert und gestaltet und für dieses Angebot müssen Eltern nichts bezahlen.