SPD Wernau

Wie wird ein Kindergarten finanziert?

Veröffentlicht am 01.08.2024 in Gemeinderatsfraktion

In Baden-Württemberg bestimmen die Kommunen, wie hoch die  Kita-Gebühren für die Eltern sind.
In Wernau betreibt die Stadt das Haus des Kindes und den Naturkindergarten. Vier Kindergärten stehen unter der Trägerschaft der Katholischen Gesamtkirchengemeinde. Die Evangelische Kirchengemeinde ist Trägerin von zwei Kindergärten und die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH betreibt aktuell drei Einrichtungen.
Dabei übernehmen die kirchlichen Träger in diesem Konstrukt nur einen verhältnismäßig geringen Teil der Kosten. Die Stadt trägt 95% der Betriebskosten und 90% der Investitionskosten.
Die Zeiten, in denen Kindergärten erwähnenswert über die Kirchensteuer finanziert wurden, sind also schon eine Weile vorbei. Die Kirchlichen Träger behalten sich jedoch weiter das Recht vor, weitgehend die Regeln wie Anstellungsordnung, Öffnungszeiten, Gruppengrößen u.ä. zu bestimmen und festzulegen. Darüber hinaus entscheiden die kirchlichen Träger, welches ihrer Gebäude die Stadt, wie oben erwähnt, mit einem Anteil von 90% der Kosten zu sanieren hat.

Wer entscheidet, wie hoch die Gebühren sind?
Landesverbände der Kommunen und die Träger legen gemeinsam Richtwerte für die Gebühren fest. Die Elternbeiträge sollen demnach überall etwa 20 Prozent der Betriebskosten einer Kita decken. Dieser Empfehlung ist die Mehrheit des Wernauer Gemeinderates gefolgt (unser Bericht vom 15.5.24 auf www.spd-wernau.de).

Was fordert die SPD?
Die Betreuung von Kindern soll kostenlos werden, bis sie in die Grundschule gehen. Unsere Argumente: Die Kita leistet einen wichtigen Beitrag zur Bildung. Dort müssten die Weichen gestellt werden, um Kindern aus allen sozialen Schichten möglichst gleiche Chancen einzuräumen. Es darf nicht sein, dass die Bildungschancen vom Wohnort oder dem Einkommen der Eltern abhängen. Es entbehrt jeglicher Logik, wenn Schulen kostenlos sind, die ebenso wichtigen Kitas aber nicht.