Gerne würden wir, weil es in der Politik so üblich ist, ausschließlich über unsere Erfolge im Gremium des Gemeinderates Wernau berichten. Aber, man muss fair sein und auch über das Scheitern informieren. Dabei handelte es sich in aller Regel um Anträge für Gruppen von Menschen, die aus unserer Sicht nicht zu den Privilegierten gehören.
Da wäre zum einen die Forderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Angelegenheiten der Stadt. Das ist nicht so einfach und erfordert, will man es richtig machen, eine halbe Personalstelle. Aber auch, würde es nur eine viertel Stelle beanspruchen, hätte man diesen Antrag von uns vermeintlich abgelehnt. Der Literatur ist zu entnehmen, will man das Unterfangen zum Scheitern bringen, müsse man nur alle Jugendlichen und Kinder anschreiben, um sie zu einer Fragestunde einzuladen. Da kommt dann niemand und man könnte sagen, man habe sich bemüht. Genau so wird es bei uns gehandhabt. Also, wie aus dem Bilderbuch: „Aus der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen „mit Bordmitteln“ wird wohl nichts.“ Die Vorschrift der Gemeindeordnung, die eine solche Beteiligung einfordert, kann daher „leider“ in der Stadt Wernau nicht umgesetzt werden.
Ein zweites Projekt, das für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung gedacht war, scheiterte ebenfalls auf der ganzen Linie. Um einschätzen und planen zu können, was für die Stadt auf dem Weg zur Barrierefreiheit in den nächsten Jahren an Investitionen erforderlich sein wird, wurde von uns der Antrag gestellt, ein entsprechendes Gutachten in Auftrag zu geben. Viel zu teuer, seien die geschätzten 20.000 EUR für ein solches Gutachten, meinte man. Gegen die drei Stimmen der SPD-Fraktion wurde entschieden, ein solches Gutachten daher nicht in Auftrag zu geben.
Darüber hinaus wurde von uns ein Antrag gestellt, bei bedeutenden Bauvorhaben Wegepläne für Menschen mit Gehbehinderungen, Rollstuhlfahrer*innen und Rollatorennutzer*innen jeweils vom Bauamt erstellen zu lassen. Dies wurde ebenfalls mit großer Mehrheit abgelehnt.
Da Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, ist es aber nur noch eine Frage der Zeit, bis in der gängigen Rechtsprechung die Barrierefreiheit von Gesetzes wegen eingefordert wird. Gemäß einiger einschlägiger Rechtsgutachten wäre es schon heute nicht aussichtslos gegen die Weigerung einer Kommune, Barrierefreiheit anzustreben, zu klagen. Freiwillig käme man aber im Gemeinderat Wernau augenscheinlich nicht auf die Idee, dieses aus eigenem Antrieb umzusetzen. Daher wartet das Gremium ab, bis wir es dann „leider“ müssen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, wo es um erwachsene, starke, um sportliche, um gesunde und um wohlhabende Menschen geht, gibt es eine starke Vertretung im Gremium. Wir werden dennoch nicht aufhören, uns genau für die zu engagieren, die offensichtlich ansonsten keine Lobby im Gemeinderat haben.