Fraktion
Die Schlossgartenschule schließt ihre Pforten. Die WRS erreichte für das Schuljahr 2016/17 nicht die erforderliche Mindestschülerzahl von 16 Schülerinnen und Schülern. Es gibt wohl kaum jemanden, der nicht einen persönlichen Bezug zu unserer WRS hat und jetzt betroffen auf die Schließung reagiert. Krokodilstränen möchte man da bei dem einen oder anderen unterstellen, wurde doch genau diese Konsequenz bereits mit dem Votum im Juni 2015 beschlossen. Da heißt es in der Vorlage für den Gemeinderat vom 12.6.2015 „ Die unveränderte Beibehaltung der jetzigen Schularten in Wernau bedeutet das Auslaufen der WRS“. Trotzdem hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür entschieden. Nur wenige waren bereit eine Veränderung, entsprechend einer Empfehlung aus dem regionalen Schulentwicklungsplan, die dort attraktiver und nachhaltiger bewertet wurde, mit uns auf den Weg zu bringen.
Das ganze Jahr 2016, in vielen Sitzungen haben wir diskutiert, abgewogen und uns Gedanken darüber gemacht, was ist wichtig, welche Schwerpunkte wollen wir setzen und wie können wir trotz allem Zukunft in Wernau gestalten. Den Stein der Weisen, um das Grundproblem, die strukturellen Schwächen in unserem Haushalt anzugehen, hat keiner gefunden. Nicht blinder Aktionismus ist jetzt gefragt, sondern kaufmännisches Geschick und eine sachlich fundierte Einschätzung der nächsten Jahre.
Betrachtet man die Entwicklung seit 2014, stellt man fest, dass die Gewichtung in erster Linie Erhalten des Ist-Zustandes und immer weniger Gestaltung der Zukunft ist. So werden auch im Haushalt 2017 fast ausschließlich Mittel für die Sanierung der bereits vorhandenen Infrastruktur bereitgestellt.
Dennoch sehen wir diesen Haushalt als Arbeitsgrundlage, in die, für uns wichtige Aufgabenstellungen eingebracht werden können. Zentrale Themen wie, die Ganztagesgrundschule, bezahlbare Wohnungen, die Stadtentwicklung, Wohnen im Alter und Integration von Flüchtlingen müssen und werden darin Platz finden.
Wir möchten die Bäderlandschaft als Qualitätsmerkmal unserer Stadt erhalten. Das ist bei dem jährlichen Defizit von rund 1 Mio € ein sehr ambitioniertes Ziel. Um dafür Wege zu finden, hat der Gemeinderat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das uns jetzt vorliegt. Eine sehr gute Arbeitsgrundlage, wie wir meinen. Wir setzten uns für eine offene, vorbehaltlose und mutige Auseinandersetzung mit den Vorschlägen ein und so wurden in der letzten Gemeinderatssitzung bereits die ersten Maßnahmen beschlossen. Diese betreffen Öffnungszeiten, Schließzeiten Eintrittspreise, aber auch Änderung in der Organisationsstruktur. Änderungen die weh tun und trotzdem nur ein Pflaster, nicht die Heilung sind. Indem wir umsetzen was uns zumutbar scheint, sehen wir die Chance, das weitere Ansteigen des Defizits in den nächsten Jahren abzumildern. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Bei aller Kritik darüber, dass jeder Einzelne beim nächsten Badbesuch etwas mehr zahlen muss oder sich ärgert, weil er jetzt morgens um die gewohnte Zeit nicht mehr schwimmen kann, bitten wir daran zu denken. Uns erscheint das heute auf jeden Fall der bessere Weg, als die Schließung einer der Einrichtungen.
„Der Haushalt ist der beste, worin man nichts Überflüssiges will, nichts Notwendiges entbehrt“ sagte ein griechischer Schriftsteller.
Ob wir in diesem Sinn einen besten Haushalt haben, möchte und kann ich nicht bewerten. Was ist überflüssig und was notwendig? Im Spannungsfeld dieser beiden Pole bewegen wir uns im Gemeinderat. Darin unterscheiden wir uns gelegentlich und das ist gut so!
Wir stehen vor der Situation, dass so viel Notwendiges ansteht, und jeder Gedanke an Überflüssiges verworfen werden muss. Allenfalls geht es um eine neue Bewertung – um die Frage ob Bestehendes vielleicht überflüssig geworden ist.
Dieser Haushaltsplan trägt die Zeichen der Sanierung, durch Maßnahmen, die gemeinsam an den Klausurtagen erarbeitet, durchaus kontrovers diskutiert, aber mehrheitlich vom Gemeinderat so verabschiedet wurden. Neben schmerzhaften Einsparungen an sogenannten Freiwilligkeitsleistungen waren die Erhöhung von Gebühren und Steuern unumgänglich.
Nachdem mit 11:9 Stimmen das WBL/JB-Parkkonzept in der Sitzung vom 28.11.2017 beschlossen wurde ging es in der Sitzung vom vergangenen Montag um die Beauftragung der Verwaltung, das Ganze umzusetzen und um die Finanzierung im Haushalt.
Wir sind weiter der Überzeugung, dass unsere Parkplätze im Innenstadtbereich, wie bisher auch, gut und effektiv mit der Parkscheibenregelung verwaltet werden können und werden den Investitionen für die Umsetzung nicht zustimmen. Was die Einen als undemokratisches Verhalten kritisieren ist für uns Konsequenz. Ein Konzept, das wir für falsch halten schicken wir nicht 2 Wochen später wortlos auf den Weg. Die Abstimmung darüber wurde letztlich dann vertagt. Der Antrag der CDU, Details erst noch einmal in den Fraktionen zu diskutieren kam überraschend. Sich mit der Ausgestaltung des Konzepts auseinander zu setzen hätte wohl besser vor dem Beschluss erfolgen sollen.
Parkraumkonzepte dienen in erster Linie der Mangelverwaltung des öffentlichen Parkraumes. In der öffentlichen Diskussion wird das "Anrecht auf einen Parkplatz", möglichst direkt vor der Tür, immer sehr lautstark gefordert. Für eine gerechte Verteilung zu sorgen ist also durchaus eine städtische Aufgabe. Das Generieren von Einkünften hingegen ist kein anerkanntes Interesse einer Gemeinde und sollte nicht im Vordergrund stehen, sondern im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen von Parkhäusern und gestalteten Parkplätzen oder als Steuerungsinstrument diskutiert werden.
Nicht so sieht das das konservative Lager des Gemeinderates. Da hatte man in der Gemeinderatssitzung vom 28.11. 2016 den Eindruck, es soll der Versuch unternommen werden, den städtischen Haushalt über die Parkgebühren vor dem Ruin zu bewahren.
Ein junger Deutscher, mit dem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs, schreit im vorbei fahren „Scheiß Asylanten“. Fußballer verlassen eine Kneipe, weil ihre Mannschaftskameraden nach dem Training hier nichts zu trinken bekommen. Die Mannschaftskammeraden sind Flüchtlinge. Eine aufgebrachte Frau, die sich empört, „der hat mich angesprochen“, sie konnte kein Englisch und hat den Gruß nicht verstanden. Haltlose Vorwürfe wegen angeblicher Belästigungen in einem Fitnesstudio, die auf Nachfragen, auf ein „der macht mir Angst“ zusammenschrumpfen. Und jetzt ein anonymer Aufruf eine geplante Anschlussunterbringung zu verhindern, in einem Wohngebiet (ca. 500 Einwohner groß) sollen 24 anerkannte Flüchtlinge wohnen. Das macht Angst?
In der Sitzung am 24.10.2016 hatte der Gemeinderat über die Gebührenerhöhung bei der Wasserversorgung zu entscheiden.
In Ihren Ausführungen lehnte die Fraktion WBL/JB grundsätzlich die Gewinnerzielungsabsicht bei den Wasserversorgungsgebühren ab. Diese Gewinnerzielungsabsicht in dem Eigenbetrieb gibt es seit über 10 Jahren und es gibt kaum eine Kommune, die es sich leisten kann auf diese Gewinne im HH zu verzichten. Ganz sicher nicht die Stadt Wernau, mit einem nach WBL/JB, defizitären Haushalt, auf den sie ja nach eigenen Aussagen, schon seit Jahren hinweist.
Mit der Verknüpfung Wasserversorgung und Parkierung, um den Abmangel bei der Parkierung etwas zu verringern, tut man sich in der Tat zunächst schwer, besteht ja kein kausaler Zusammenhang beider Bereiche. In der Klausurtagung wurde deshalb ausführlich und kontrovers über das Defizit bei der Parkierung und über Möglichkeiten dies zu reduzieren diskutiert. Anstoß wird daran genommen, dass mit dem Überschuss des Eigenbetriebs Stadtwerke Wernau/Teilbetrieb Wasserversorgung, Verluste bei dem Teilbetrieb Parkierung gedeckt werden sollen.
Ja, leider werden schon entsprechende Stimmen laut und man fühlt sich in die Nachkriegsjahre in unserem Land versetzt. Eine differenzierte Betrachtung der Situation wäre angebracht und vielleicht auch der Versuch, sich in die Situation eines Menschen oder einer Familie zu versetzen, der/die vor Terror, Gewalt, Folter und Vernichtung ihrer Lebensgrundlage geflohen sind.
Diese Menschen leben hier entweder schon 2 Jahre in einer äußerst beengten Gemeinschaftsunterkunft, ohne jegliche Privatsphäre oder sie gehören zu denen, die bereits ein Verfahren durchlaufen und ein zumindest vorläufiges Bleiberecht haben. Sie müssen die bisherigen Gemeinschaftsunterkünfte, für die das Land zuständig ist verlassen.