SPD Wernau

Das StadtTicket Wernau ist beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für den Stadtbus in Wernau, das vom VVS im gesamten Verbundgebiet ermöglichte StadtTicket im Jahr 2021 einzuführen. Eine gute Sache, die wir nur unterstützen können.
Das bisherige und noch im Rathaus erwerbbare, spezielle für Wernau vergünstigte Ticket kann nun durch ein wesentlich attraktiveres Angebot vom VVS abgelöst werden.
Es ist wesentlich günstiger, einfacher handhabbar und wird deshalb hoffentlich vermehrt angenommen. Wir gliedern uns damit in über 30 Kommunen ein, die bereits davon profitieren. Das Ticket wird verbundeinheitlich mit gleichen Konditionen als Tagesticket angeboten.
Wir haben uns als SPD-Fraktion schon zwei Mal auf diesen Weg gemacht, mit unseren Anträgen zu einem von der Stadt subventionierten verbilligten Wernau-Ticket. Dies wurde auch dann mehrheitlich vom Gemeinderat mitgetragen. Das jetzt vom VVS angebotene StadtTicket ist natürlich nur mit einer erweiterten Subvention durch die Stadt zu haben. Aber das ist es uns allen wert.
Es ist ein Weg in die richtige Richtung, den öffentlichen Nahverkehr attraktiv zu machen und zu fördern, weshalb wir aus voller Überzeugung der Einführung in Wernau zustimmen.

 
Die Not mit dem Notwasser

Der Antrag der Fraktion Grüne/Unabhängige, die Notwasserbrunnen im Neckartal zu erhalten, beschäftigt uns schon seit geraumer Zeit und ist sicher auch durch formale Fehler der Verwaltung bisher nicht zur Abstimmung gekommen. Der Antrag kam 2 Jahre nachdem, auf Grund von klaren Kriterien und Untersuchungsergebnissen des Büros RBS Wave einstimmig beschlossen wurde, die Brunnen für die Eigenwasserversorgung still zu legen. Ein Beschluss auch mit den Stimmen der Grünen/Unabhängigen. Die Stadtverwaltung wurde daraufhin beauftragt die Maßnahmen zur Stilllegung zu treffen und mit den zuständigen Behörden abzuklären. Dies ist erfolgt und der aktuelle Stand wurde von der Verwaltung zwei Mal in der öffentlichen Gemeinderatssitzung ausführlich dargestellt. Danach sind wir mit der Trinkwasserversorgung doppelt abgesichert und zusätzlich mit einem verbleibenden Notbrunnen, der die 4-fache Schüttung aufweist als für einen Notfall gefordert wird. Notbrunnen haben keine Trinkwasserqualität und das Wasser muss bei Bedarf chemisch aufbereitet werden und wird im Notfall kontingentiert an die Bevölkerung ausgegeben.

 
Damoklesschwert über dem Parkhaus

Im letzten Wernauer Anzeiger wurde von seitens der Verwaltung nochmals ausführlich darüber berichtet welche Abhängigkeiten mit diesem Gebäude verbunden sind. Das sind die kostenlose Bereitstellung von Parkplätzen für die Fa. Bosch Thermotechnik über den Zeitraum der Erbpacht, die erst 2093 endet und die Erschließung der Tiefgaragen für die angehängten Gebäude am Stadtplatz. Um diese Kriterien zu erfüllen sind wir gezwungen das Gebäude auf irgend eine Weise möglichst über den gesamten angeführten Zeitraum funktionsfähig zu erhalten.
Seit der letzten großen Sanierung der Parkdeckbeläge und mancher Betonschäden ist von vorzeitigem Abriss und Neubau die Rede, ohne dass wir die Kriterien kennen wo die Schwachpunkte liegen, die einen so radikalen Einschnitt rechtfertigen würden. Der einzige bekannte Schwachpunkt ist die Statik des Oberdecks um dort einen langlebigeren und schwereren Belag aufbringen zu können. Alle anderen Sanierungen entsprechen denen, wie sie auch in den Parkhäusern anderer Städte routinemäßig erfolgen müssen.
Wir sind mit der Mehrheit des Gemeinderates der Meinung jetzt den kaputten Belag nochmals mit der best möglichen und Lebenszeit optimierten Lösung zu erneuern um das Gebäude vor Witterungseinflüssen zu schützen. Wir gehen nicht davon aus, dass in den nächsten zwei oder drei Jahren eine statische Verbesserung realisiert werden kann aber wir können uns nun mit entsprechenden Büros intensiv darauf vorbereiten, wo evtl. weitere Schwachpunkte des Gebäudes berücksichtigt werden müssen und was für neuere bauliche Maßnahmen heute oder morgen möglich sind um einen Abriss und Neubau zu vermeiden. Dazu wurde die Verwaltung beauftragt. Eine evtl. finanziell günstigere schnelle Lösung mit längerfristigen Nutzungseinschränkungen, der Gefahr weiterer Schäden und ohne Aussicht auf längeren Erhalt des Gebäudes, halten wir für nicht vertretbar.

 
Der Markt regelt es nicht

Vor dem Hintergrund vielerorts steigender Neuvermietungspreise wurden in das Bürgerliche Gesetzbuch verschiedene mieterschützende Vorschriften aufgenommen.
Im Rahmen der Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg hat die L-Bank als Förderbank und Wohnraumförderer des Landes Baden-Württemberg den Auftrag erhalten, eine neue Untersuchung der Wohnungsmärkte in Baden-Württemberg zu koordinieren. Die regionalisierte Wohnungsmarktanalyse für Baden-Württemberg, soll die aktuellen Bedingungen der lokalen Wohnungsmärkte im Bundesland auf der Ebene der Gemeinden untersuchen. Das Gutachten sollte  grundsätzliche Erkenntnisse schaffen, an welchen Orten des Landes Baden-Württemberg die Wohnungsmärkte besonders angespannt sind.
Das Ergebnis weist für 88 Gemeinden in Baden-Württemberg einen  angespannten Wohnungsmarkt nach. Für diese Gemeinden kann eine derzeitige und zukünftige Wohnungsmarktenge gemäß § 556d BGB unterstellt werden, welche die Einführung einer Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete rechtfertigt. Wernau wird neben  Denkendorf, Esslingen, Kirchheim, Nürtingen,  Wendlingen und Filderstadt im Kreis Esslingen als Kommune mit  einem angespannten Wohnungsmarkt eingestuft. Neben dem Preis wurde auch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wohnungen überprüft. Für Wernau ergab sich ein Defizit von 55 Wohnungen. Ein Grund mehr darüber immer wieder zu diskutieren wie wir als Stadt aktiv steuern können.

Mit Spannung sehen wir der Neubebauung des geplanten Gebietes Adlerstraße Ost III entgegen. Dass nach vielen heftigen Bedenken im Gemeinderat nun ein Architekten- und Investorenwettbewerb möglich wurde freut uns ganz besonders. Nur so können Bedingungen, wie unser im Juli 2018 gestellter Antrag für bezahlbaren Mietwohnungsbau erfüllt werden. Wir können mit diesem Gebiet Grundstücke anbieten, die z.Zt. von Investoren dringend gesucht werden. Selten ist man in einer solch bevorzugten Position.

 
Die Ampel steht auf ROT

Die Verkehrssituation bleibt ein Ärgernis. Bereits bei den Haushaltsberatungen 2018 haben wir deshalb eine intelligente Ampelanlage für die Kirchheimer Straße beantragt. Keine Lösung aller Probleme, aber eine Verbesserung der aktuellen Situation. Bis heute haben wir lediglich die mündliche Information, dass im Dezember 2019 die Ausschreibung vom Landratsamt dafür vorbereitet wurde. Ein Jahr hat es gebraucht bis zur Einsicht der Notwendigkeit, ein weiteres Jahr und viele Nachfragen bis zur angeblichen Ausschreibung (schriftlich liegt uns nichts vor). Angaben wie viele Jahre wir jetzt bis zur Installation rechnen müssen wären rein spekulativ. Solche Abläufe sind frustrierend und vermitteln den Eindruck, dass hier die Belange der Bürger nicht ernst genommen werden. Täglich erleben wir der Stau in den Hauptverkehrszeiten, an manchen Tagen windet sich die Autoschlange bis zum Freitagshof und das mit allen negativen Nebenerscheinungen wie zunehmenden Schleichverkehr oder verspätete Busse. Da erwarten wir eine nachdrücklichere Verfolgung und Umsetzung.

 
Auf falscher Fährte bei den Wassergebühren

Mit Gebührenerhöhungen lassen sich leicht und zielsicher Emotionen wecken. Wenig Fakten und das möglichst in Verbindung mit vermeintlichen Subventionierungen und dem Begriff der Ungerechtigkeit wirken immer. So mal wieder geschehen zur Gebührenerhöhung für Frischwasserbezug.

Niemand ist per se für Gebührenerhöhungen. Wir haben aber dieser Erhöhung zugestimmt, weil sie nach unserer Auffassung begründet ist. Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 14.5.2018, nachdem das Strukturgutachten vorlag, entschieden die bereits außer Betrieb genommene Eigenwasserversorgung endgültig stillzulegen. Diese Entscheidung wurde einstimmig getroffen.

Der Grund hierfür lag in einer notwendig gewordenen neuen und wartungsintensiven Filteranlage, sowie der Erneuerung getrennter Wasserleitungen zum Hochbehälter. Diesen Investitionen und den Folgekosten stand als Alternative ein entsprechend höherer und etwas teurerer Fremdwasserbezug von der Landeswasserversorgung, im vorhandenen Verteilernetz gegenüber. So viel zur Ausgangslage.

 
VERA macht mobil!

Bürgerbeteiligungsprozess in Wernau

Nachdem bereits die Presse über das Vorhaben berichtet hat, ist uns in der ersten Gemeinderatssitzung nach den Ferienwochen das Projekt näher vorgestellt worden. Als sich abzeichnete, mit Fördermittel evtl. einen Bürgerbeteiligungsprozess zur zukünftigen Mobilität in Wernau veranstalten zu können, ist Frau Albig von VERA aktiv geworden. Sie hatte Erfolg und so die Veranstaltung, getragen von der Keppler-Stiftung und der Stadt vorbereitet.
Wir sehen darin die Basis für die Akzeptanz von erarbeiteten und möglichst umsetzbaren Lösungen. Der Prozess ist ergebnisoffen und richtet das besondere Augenmerk auf die Generation 65plus aber auch auf Familien und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ca. 1000 zufällig ausgewählte Wernauer Bürger*innen wurden zur aktiven Teilnahme schriftlich eingeladen.
Angesichts der Wernauer Topographie, der momentanen Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV (Bus und S-Bahn), der sehr verteilten Einkaufsmöglichkeiten und dem damit verbundenen starken individualen Autoverkehr, sowie immer mehr zugeparkter Seitenstraßen, müssen auch wir über eine Verkehrswende nachdenken um Wernau lebenswert zu erhalten.

 

 
Neue Auflagen für die Sitzbänke

Dass unser Antrag vom September 2018 zur Sanierung der maroden Sitzbänke nun endlich umgesetzt wurde, erfreut nicht nur uns, aber Gut Ding muss eben Weile haben. Das müssen wir immer wieder aufs Neue lernen. Nach Aussage der Stadtverwaltung sind die perlrubinroten Auflagen nicht nur witterungsbeständig sondern auch noch bequem und der Hinweis auf die Anpassung der Sitzhöhe für ältere Generationen wurde ebenfalls umgesetzt.

Ein Farbtupfer sind sie auf jeden Fall.

vorher
Vorher
nachher
Nachher

 

 
Wie kann Jugendbeteiligung aussehen?

Die Regelung in dem nicht mehr so ganz neuen §41a der Gemeindeordnung ist gut aber eben nur eine Soll-Vorschrift.  Soll heißt muss, wenn man kann!  Das lässt viel Raum für wenn man will. Es gibt viele gelungene Beispiele in ganz unterschiedlich großen Kommunen aber eben noch mehr solche wo es nicht gelungen ist Kinder- und Jugendliche an der Gestaltung ihres Umfelds zu beteiligen.
Wir unterstützen den Antrag der FW, trägt eine gelungene Beteiligung junger Menschen doch dazu bei, dass sie sich besser mit Entscheidungen identifizieren und eine stärkere Bindung zu ihrer Stadt, ihrem Viertel aufbauen. Für uns als Stadt bedeutet dies, dass wir zukunftsfähiger sind, wenn es gelingt, junge Menschen dazu zu bringen langfristig vor Ort zu bleiben und sich einzubringen. Wichtig ist dabei, dass wir über echte Partizipation reden und bereit sind diese auch zuzulassen. Eine „Alibibeteiligung“ nach dem Motto „schön das wir mal miteinander geredet“ haben motiviert niemanden sich zu engagieren.